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Ablauf und Anträge

Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht und entscheiden in der Regel selbst ihre bevorzugte Reha-Einrichtung. Bitte äußern Sie ihren Wunsch bereits mit Antragstellung.

Ambulante Reha nach einem Krankenhausaufenthalt (AHB)

Das Krankenhaus kümmert sich um die Beantragung und um die Weiterleitung der entsprechenden Unterlagen an den jeweiligen Kostenträgern. In der Regel vereinbart der Sozialdienst Ihren Aufnahmetermin bei uns im Charisma. Ist eine gesonderte Genehmigung des Kostenträgers vorher nötig, wird der Aufnahmetermin meist durch den Kostenträger nach Genehmigung erfolgen.

Ambulante Reha wegen akuten oder chronischen Beschwerden/Schmerzen

Reicht die bisherige Therapie nicht aus, um Ihre Schmerzen zu lindern ist auch in diesem Fall eine ambulante Rehabilitation möglich. Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihr Hausarzt oder Facharzt wird Ihnen bei Bedarf einen Befundbericht (S0051) ausstellen, der zusammen mit dem Reha-Antrag (G0100 + G0110) an den zuständigen Leistungsträger eingereicht werden muss. 

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Tel.: 0 92 61 / 96 500

Kontakt

Formulare + Links

Hier finden Sie die nötigen Formulare für die Beantragung der ambulanten Reha.

>> Reha-Antrag auf Wunschklinik


Vom Patienten auszufüllen:

>> G0100 (Rehabilitationsantrag)

>> G0110 (Anlage zu G0100)


Vom behandelnden Arzt auszufüllen:

>> S0051 (Befundbericht)


Öffnungszeiten

Mo - Fr 08.00 - 14.00 Uhr

 

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